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News-Archiv | Artikel vom 03.04.2019

Haftpflicht: Das sollte Ihre Versicherung können

Unter Freunden hilft man sich – Ehrensache. Gerade bei einem Umzug kann man schließlich jede helfende Hand gebrauchen. Aber wenn dabei ein Missgeschick passiert, geht manchmal nicht nur die teure Designerlampe, sondern auch die Freundschaft zu Bruch.

Rechtlich ist die Lage klar: Wer andern hilft, muss nicht haften, wenn es zu einem Schaden kommt. Anders sieht es nur aus, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel ist. Ansonsten gehen Juristen von einem stillschweigend vereinbarten Haftungsausschluss aus. Schließlich soll der Helfer für seinen Freundschaftsdienst nicht noch bestraft werden. Und für die Gegenseite gilt: Wer andere um Hilfe bittet, ob Freunde, Nachbarn oder Kollegen, muss für deren Malheur geradestehen. Und weil das so ist, zahlt auch die Haftpflichtversicherung des helfenden Schadenverursachers nicht. Es sei denn, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Gefälligkeitsschäden. Das ist gerade bei älteren Verträgen meist nicht der Fall.

Eine Parallele gibt es beim Versicherungsschutz für Kinder unter sieben Jahren. Die gelten vor dem Gesetz als deliktunfähig. Im Schadenfall sind weder sie noch ihre Eltern schadensersatzpflichtig, solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Nur besonders leistungsfähige Haftpflichtversicherungen zahlen in diesem Fall. Voraussetzung ist der „Einschluss deliktunfähige Kinder“. Andernfalls gehen Geschädigte leer aus. Und das kann den Nachbarschaftsfrieden erheblich gefährden.

Eine „Forderungsausfalldeckung“ zählt ebenfalls zu den nützlichen Extras im Haftpflichtvertrag. Sie kommt zum Tragen, wenn jemand vom Gericht zum Schadensersatz verurteilt wurde, aber weder Geld noch eine Haftpflichtversicherung besitzt. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Geschädigten die Zahlung, obwohl der Schädiger selbst nicht versichert war.

Die Beispiele zeigen: Auch bei Haftpflichtpolicen gibt es große Unterschiede. Sparen Sie nicht am falschen Ende, sondern entscheiden Sie sich immer für einen leistungsfähigen Vertrag mit aktuellem Bedingungswerk. Der ist manchmal sogar günstiger als sein Vorgänger.

 




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