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Kundenmagazin 2019/01

Aktuelles rund um Ihre persönliche Absicherung & Vorsorge

Kundenmagazin | Januar 2019


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Gute Vorsätze: Fit ins neue Jahr

Gute Vorsätze

Kaum ist Weihnachten vorbei, stellt sich ein schlechtes Gewissen ein. Zu viele Süßigkeiten, aber zu wenig Bewegung. Viele nehmen den Jahreswechsel zum Anlass, gute Vorsätze zu fassen. Häufig steht dabei Gesundheit im Mittelpunkt. Scheitert das Vorhaben, ist der Frust meistens groß. Deswegen ist es sinnvoll, sich Verbündete zu suchen, ob Kollegen, beim Lauftreff, Nachbarn für den Spaziergang oder Freunde zum Tennisspielen. Auch Krankenkassen erweisen sich als nützliche Unterstützer. Dafür gibt es gute Gründe.

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Gesetzliche Krankenversicherer müssen jeden Antragsteller aufnehmen. Anders als die private Krankenversicherung dürfen sie niemanden aufgrund seines Gesundheitszustandes ablehnen oder zumindest Beitragszuschläge erheben. Deswegen haben sie großes Interesse daran, dass ihre Versicherten gesund bleiben und fördern gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonusprogrammen. Vor dem Beginn müssen sich Versicherte in aller Regel anmelden und erhalten ein Bonusheft, mit dem sie Punkte bzw. Nachweise sammeln.

Der Bonus ist ein willkommener Anreiz, mehr für die eigene Gesundheit zu unternehmen, zum Beispiel Training im Fitnessstudios, die Teilnahme an einer Laufgruppe, eine Ernährungsberatung oder andere Maßnahmen für mehr Fitness. Nicht nur sportliche Aktivitäten werden per Bonus gefördert – auch für Vorsorgeuntersuchungen, professionelle Zahnreinigung, die Teilnahme an einem Nichtraucherkurs oder Grippevorsorge kann es Punkte geben. Allerdings verfallen Bonuspunkte bei manchen Krankenkassen schon nach einem Jahr. Es lohnt sich also immer, die Bedingungen genau zu lesen oder im Zweifel bei der Krankenkasse nachzufragen.

Bis zu 600 Euro kann der jährliche Bonus betragen. Allerdings sind die meisten Kassen nicht ganz so spendabel und lassen zwischen 200 und 300 Euro springen. Auch die Hürden sind unterschiedlich hoch: Manche Kasse zahlt schon für eine einzelne Maßnahme, während andere eine Mindestpunktzahl zur Voraussetzung für Leistungen machen. Als Alternative zur Barauszahlung kann ein Guthaben angespart werden, das zum Beispiel für medizinische Leistungen, die Mitgliedschaft in einem Fitnessclub oder eine modische Brille verwendet wird. Über die Qualität einer Krankenkasse entscheidet allerdings nicht nur das Bonusprogramm. Das Gesamtprogramm muss stimmen. Ich zeige Ihnen gern, worauf es ankommt.


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Nebenkostenabrechnung: Das sollten Sie wissen

Nebenkostenabrechnung

Die gute Nachricht zuerst: Wenn der Vermieter für das Jahr 2017 noch keine Nebenkostenabrechnung erstellt hat, ist es jetzt zu spät dafür. Mietnebenkosten müssen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Betrachtungszeitraums abgerechnet werden. Wer bereits eine Abrechnung erhalten hat, sollten die Positionen in Ruhe prüfen. Denn Untersuchungen zeigen: Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft. 

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Vermieter dürfen nur Kosten geltend machen, die per Mietvertrag vereinbart wurden. Allerdings reicht es aus, wenn dort auf die umlagefähigen Nebenkosten verwiesen wird. Dazu zählen Kosten für Heizung und Warmwasser, Abwasser, Grundsteuer und Versicherung, Straßenreinigung, Gartenpflege oder Hausmeister. Unter „sonstige Betriebskosten“ fällt zum Beispiel die Wartung von Rauchmeldern oder das Reinigen der Dachrinne. Auch diese Kosten sind umlagefähig. Ausgaben für Instandhaltung der Immobilie fallen allerdings nicht darunter.
Die Nebenkostenabrechnung muss immer schriftlich erstellt werden. Der Abrechnungszeitraum darf nicht mehr als zwölf Monate betragen, kann aber kürzer sein. Als Verteilerschlüssel greift, was im Mietvertrag vereinbart wurde, ob Wohnfläche, Anzahl der Personen, Wohneinheiten oder tatsächlicher Verbrauch. Wurde nichts geregelt, gilt die Wohnfläche. Es kann sich lohnen, selbst einmal nachzumessen, denn nicht selten weist der Mietvertrag eine zu große Wohnfläche aus.
Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden? Begleichen Sie Nachforderungen trotzdem zumindest anteilig. Andernfalls riskieren Sie, in Zahlungsverzug zu geraten. Weigert sich der Vermieter, Fehler zu korrigieren, sollten Sie einen Rechtsbeistand einschalten. Gut beraten ist, wer eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz abgeschlossen hat. Sie sorgt dafür, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch bekommen.


Ihr gutes Recht

Manchmal ist es Streit mit dem Vermieter, dem Arbeitgeber oder ein Verkehrsunfall. In vielen Lebenslagen kann es zu Missverständnissen und Streitigkeiten kommen. Teilweise können diese Konflikte nur noch mit einem Anwalt oder vor Gericht gelöst werden. Aus Angst vor hohen Prozesskosten scheuen aber viele diesen Schritt. Mit einer Rechtsschutzversicherung müssen Sie nie wieder auf Ihr Recht verzichten.

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To-Do-Liste: Gut geschützt in den Winterurlaub

Skiurlaub

Kaum zu glauben: Im bundesweiten Vergleich leben in Hamburg prozentual die meisten Skifahrer. Fast 300.000 Hamburger gehen regelmäßig in die Loipe oder carven die Pisten hinab. Kein Wunder, dass sich Hamburg eigene Ski-Ferien anstelle von Osterferien leistet. In diesem Jahr sind sie auf den 4. bis 15. März terminiert. Aber auch in den anderen Bundesländern gibt es viele Wintersportfans.
Das gehört auf die To-Do-Liste:

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  • Ausrüstung: Ob sich die eigene Skiausrüstung rechnet, hängt zum Beispiel von der Urlaubsdauer ab. Je länger, umso eher lohnt sich das eigenen Equipment. Bahn, Bus, PKW oder Flugzeug? Auch die Anreise spielt eine Rolle. Für eigene Ausrüstung spricht, dass man mehr Zeit zur Auswahl hat. Auch Individualisierung ist dann möglich. So soll es in Hamburg Ski-Fans geben, deren Bretter oder Board das St.-Pauli-Emblem oder die HSV-Raute ziert. 
  • Fitness: Gezieltes Training hilft, Kondition, Beweglichkeit und Koordination zu verbessern. Experten raten, damit spätestens sechs Wochen vor dem Winterurlaub zu starten.
  • Reiseziel: Wohin die Reise geht, entscheidet nicht zuletzt der Geldbeutel. Die teuersten Skigebiete in Europa liegen im französischen Courchevel und im Schweizer Nobel-Ort Zermatt. Hier schlägt ein Tag Skiurlaub mit fast 150 Euro pro Person zu Buche – nur für Übernachtung in einer Unterkunft für mindestens vier Personen und Skipass. In Österreich liegen die Kosten zwischen 74 Euro und 130 Euro pro Gast und Tag. Günstiger wird es in Polen und Tschechien, aber auch in einigen deutschen Destinationen.
  • Versicherung: Eine private Haftpflichtversicherung ist immer wichtig – nicht nur im Urlaub. Geht es ins Ausland, gehört eine Auslandsreisekrankenversicherung ins Gepäck. Das gilt insbesondere für gesetzlich Krankenversicherte. Denn für den Arztbesuch, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt innerhalb der EU zahlt die Krankenkasse meist nur den Betrag, der in Deutschland angefallen wäre. Bei vielen anderen Urlaubsländern besteht gar kein Anspruch. Auch privat Krankenversicherte profitieren von einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung, denn sie kennt keine Selbstbehalte und erhält ggf. den Anspruch auf Erstattung für schadenfreie Jahre.

Sicher in den Schnee

Morgens auf die Piste und am Abend Après-Ski... Für viele Menschen klingt das nach einem perfekten Winterurlaub. Im Urlaub möchte man sich keine Gedanken machen, daher sollte neben der Skiausrüstung auch eine Unfallversicherung und ggf. eine Auslandskrankenversicherung im Gepäck sein. So ist im Fall der Fälle für alles gesorgt.

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Gut, aber nicht genug: Verbesserungen bei der gesetzlichen Rente

Rente

Es ist ein Wortungetüm: das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz. Es tritt 2019 in Kraft. Darum geht es:

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Das allgemeine Verhältnis zwischen Renten und Arbeitseinkommen soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken und der Beitragssatz – heute 18,6 Prozent – bis dahin nicht über 20 Prozent steigen. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden besser angerechnet, und bei Geringverdienern steigt die Einkommensgrenze, ab der volle Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, von 850 auf 1.300 Euro.
Härten bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente werden etwas abgemildert. Davon profitiert aber nur, wer erst ab 2019 Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat. Die wird dann so berechnet, als hätten Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet (aktuell 65 Jahre und acht Monate). Doch trotz der neuen Regelung wachsen die Erwerbsminderungsrenten auch 2019 nicht in den Himmel.
Wer sich bei der Absicherung seiner Arbeitskraft nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen will, muss zusätzlich privat vorsorgen. Die wohl bekannteste Form ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings ist es manchmal nicht leicht, einen geeigneten Vertrag zu finden. Wer beispielsweise nicht ganz gesund ist, hat Probleme, bezahlbaren Versicherungsschutz zu bekommen. Und wer erst einmal abgelehnt wurde, muss das bei jedem weiteren Antrag angeben. Unser Tipp: Setzen Sie auf meine unabhängige Beratung. Ihre Zukunft sollte es Ihnen wert sein.


Auch Superhelden können berufsunfähig werden

Wie wichtig das Thema Arbeitskraftabsicherung ist, ist den meisten oft gar nicht bewusst. Das Superhelden-Spiel der Canada Life verdeutlicht spielerisch, wie schnell man berufsunfähig werden kann.

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