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Kundenmagazin 2019/07

Aktuelles rund um Ihre persönliche Absicherung & Vorsorge

Kundenmagazin | Juli 2019


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Reiserücktritt: Viel Geld für nichts?

Reiserücktrittsversicherung

Wer früher bucht, kann sich länger auf seinen Urlaub freuen – und spart häufig noch dabei. Aber je weiter der Urlaubstermin in der Zukunft liegt, umso größer die Gefahr, dass doch noch etwas dazwischen kommt. Das kann eine ernsthafte Erkrankung sein, aber auch der langersehnte Traumjob. Und schon muss die lang geplante Reise storniert werden. Das ist ärgerlich und manchmal auch richtig teuer. Mal ist „nur“ die Anzahlung futsch, in vielen Fällen jedoch der volle Reisepreis. Genauso unerfreulich, wenn wichtige Gründe einen Abbruch der Reise erzwingen.

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Vor beidem kann man sich nicht schützen, wohl aber vor den finanziellen Folgen. Ersatz leistet eine Reiserücktrittsversicherung. Sie erstattet bei festgelegten Ereignissen die Stornokosten. In den meisten Fällen zahlen diese Verträge auch bei einem notwendigen Reiseabbruch. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich vor allem bei den Leistungsauslösern, also den „versicherten Ereignissen“. Üblicherweise sind Erkrankung, Unfall sowie Tod von Reisenden oder nahen Angehörigen versichert.

Aber es geht noch besser: Besonders leistungsfähige Verträge zahlen darüber hinaus bei zusätzlichen Ereignissen, beispielsweise Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit. Auch ungeplante Prüfungswiederholungen, beispielsweise während des Studiums, können versichert werden. An der Begrenzung der Reisedauer und Abschlussfristen sind ebenfalls Leistungsunterschiede zu erkennen. Schließlich kommt es auch bei der Reiserücktrittsversicherung auf das Kleingedruckte an. Manchmal zählt eben jedes Detail.


Gehen Sie bei Ihrer Reisebuchung auf Nummer sicher

Wenn tatsächlich ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt und Sie Ihre Reise kurzfristig absagen müssen,  ist die ursprüngliche Euphorie schnell verflogen – schließlich müssen teure Stornogebühren von bis zu 100% des Reisepreises bezahlt werden. Mit einer Reiserücktrittsversicherung gehen Sie auf Nummer sicher!

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Bitte lächeln: Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Schulkinder haben heute weitaus gesündere Zähne als noch vor zwanzig Jahren. Wie eine bundesweite Studie belegt, sind acht von zehn Kindern im Alter von zwölf Jahren frei von Karies. Bessere Zahnvorsorge, regelmäßige Zahnarztbesuche und eine gesündere Ernährung tragen zu diesem Erfolg bei.

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Ab Mitte Vierzig aber erwischt es immer noch fast jeden. Mal ist es nur eine Krone oder Verblendung, in anderen Fällen auch schon mal ein Implantat oder eine Brücke. Für diese Leistungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten. Und das auch nur für Standardverfahren („Regelversorgung“). Wer auf bessere Behandlungsergebnisse setzt, muss also meist tief in die Tasche greifen – zumindest, wenn er keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat. Denn eine einfache Zahnbrücke auf zwei eigenen Zähnen kann bereits 850 Euro bis 2.100 Euro kosten. Der Kassenzuschuss beträgt rund 320 bis 640 Euro, je nach Lage der Zahnlücke. Mit Bonusheft steigt er um 20 bis 30 Prozent. Extras wie Implantate oder Verblendung von Seitenzähnen werden gar nicht übernommen.

Im Gegensatz dazu muss eine Zahnzusatzversicherung nicht mal teuer sein. Die Faustformel lautet: Je früher abgeschlossen, umso günstiger der Beitrag. Gute Verträge gibt es bereits für weniger als 50 Cent pro Tag. Also nicht zu lange warten! In den meisten Fällen steigt der Beitrag im Laufe der Zeit. Welche Zahnzusatzversicherung ist die Richtige? Bei der Auswahl zählt nicht nur der Preis. Schließlich gibt es auch hier Leistungsunterschiede. So ist die Kostenübernahme für Implantate je nach Anbieter und Tarif sehr unterschiedlich geregelt. Bei den Wartezeiten bestehen ebenfalls große Unterschiede.


Was soll eine private Zahnvorsorge heute leisten?

Die gesetzliche Krankenversicherung darf sich bei Zahnersatz nur mit einem Zuschuss beteiligen. Obwohl es für jede Diagnose mehrere Behandlungs-Alternativen gibt, bleibt die Höhe des Kassenzuschusses immer gleich. Erfahren Sie hier, was eine private Zahnvorsorge alles leistet.

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Heiße Zeiten: Brandgefahr durch Lagerfeuer oder Grill

Lagerfeuer

Grillen liegt im Trend – ganz besonders im Sommer. Es macht Spaß, bringt Menschen zusammen, ist lecker und zudem ein vergleichsweise günstiges Vergnügen. Sogar auf Facebook finden sich Grillgruppen mit vielen tausend Mitgliedern. Doch die Freude am Grillen oder einem Lagerfeuer bleibt nicht immer ungetrübt. Denn offenes Feuer bedeutet auch Gefahr.

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Checkliste fürs Grillen im Freien:

  • Weisungen der örtlichen Behörden immer Folge leisten, z.B. wenn offenes Feuer wegen erhöhter Waldbrandgefahr verboten wird.
  • Auf getrockneten Grünflächen oder im Wald ist Grillen immer tabu.
  • Feuerfeste, mobile Grillgeräte statt Einweggrills nutzen.
  • Keine Brandbeschleuniger (z. B. Benzin) verwenden.
  • Grill außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen aufstellen.
  • Ist das Grillen beendet, Holzkohle vollständig löschen und keine Asche im Gebüsch entsorgen.
  • Im Zweifel lieber auf Holzkohle verzichten und einen Elektrogrill verwenden. Einige Gemeinden bieten sogar bereits öffentliche Elektrogrills.
  • Brennbare Gegenstände wie Verpackungen, Einweggeschirr oder Servietten gehören nicht in die Nähe des Grills.

 

Wenn trotzdem etwas passiert, muss der Verursacher für den Schaden aufkommen. In der Regel springt seine private Haftpflichtversicherung ein. Bei grober Fahrlässigkeit bieten Verträge mit älterem Bedingungswerk allerdings keine Leistungen. Hier ist ein neuer Vertrag häufig von Vorteil. Wer beim Grillen oder am Lagerfeuer selbst zu Schaden kommt, erhält bei bleibenden Unfallfolgen Geld von der privaten Unfallversicherung, soweit vorhanden. Manchmal ist auch ein Tagegeld eingeschlossen. Geraten eigene Möbel oder andere Haushaltsgegenstände in Brand, zahlt eine Hausratversicherung, und für Gebäudeschäden kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Auch hier gilt: Mit Top-Bedingungen sind Sie auf der sicheren Seite; sie verzichten auf Leistungsausschlüsse bei grober Fahrlässigkeit. .


Damit aus kleinen Pannen kein großes Unglück wird

Haftpflicht ist die vom Gesetz vorgegebene Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man jemand anderem zufügt. Die Privathaftpflichtversicherung der VHV schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen.

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Die Rente steigt – und reicht doch nicht

Altersvorsorge

Gute Neuigkeiten für Rentenempfänger: Zum 1. Juli 2019 steigen die staatlichen Renten. In den neuen Bundesländern beträgt das Rentenplus 3,91 Prozent, in den alten immerhin 3,18 Prozent. Aber trotzdem reicht die gesetzliche Rente allein nicht für einen finanziell abgesicherten Ruhestand. Und wer nicht bis zum regulären Rentenalter warten will, muss zudem empfindliche Abschläge in Kauf nehmen.

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Für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns schrumpft die Rente um 0,3 Prozentpunkte. Das klingt zwar harmlos, bedeutet aber bei einem um drei Jahre früheren Rentenstart schon einen Abzug von 10,8 % (36 Monate mal 0,3 %) auf die Rente – ein Leben lang. Und weil auch Beiträge für drei Jahre fehlen, verringert das die Rentenanwartschaft abermals. Rentenkürzungen können allerdings durch Eigenbeiträge ausgeglichen werden. Dafür aber braucht Mann oder Frau entweder ein überdurchschnittliches Einkommen oder Sparvermögen.

Gerade Frauen können sich den vorgezogenen Rentenbeginn oft nicht leisten. Viele haben meist niedrigere Rentenanwartschaften und zudem weniger Geld zur Seite gelegt als Männer. Berufliche Unterbrechungen wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen wirken sich für sie ebenso negativ auf die Rente aus wie Teilzeitbeschäftigung und schlechtere Bezahlung. Und im Fall einer Trennung vom Partner oder spätestens im Rentenalter kommt dann das böse Erwachen.

Unser Tipp (nicht nur für Frauen): Planen Sie Ihren Ruhestand frühzeitig. Lassen Sie sich über die Höhe Ihrer Rentenanwartschaften informieren. Legen Sie regelmäßig Geld zur Seite, ob in eine kapitalbildende Versicherung, einen Aktiensparplan oder Investmentfonds. Und lassen Sie staatliche Förderung nicht entgehen, beispielsweise für Riester-Vorsorge, Betriebsrente oder Wohneigentum. Auf diese Weise behalten Sie Ihre finanzielle Zukunft fest im Griff.


Sichern Sie sich die volle staatliche Förderung für Ihre Altersvorsorge!

Sie suchen normalerweise jeden kleinsten Steuervorteil bei der Steuererklärung. Aber Sie lassen die Ihnen zustehende staatliche Förderung für Ihre Altersvorsorge beim Fiskus liegen? Nur gut jeder dritte Riester-Sparer erhält die volle Zulage! Zwei von drei Riester-Sparern entgeht also die volle Förderung, da sie den erforderlichen Mindestsparbeitrag unterschreiten.

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